Infos zum Wahlarzt
Was bedeutet „Wahlarzt“ für Sie?
Ein Wahlarzt ist ein freiberuflicher Arzt ohne direkten Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (wie ÖGK, SVS oder BVAEB). Sie bezahlen die Leistung zunächst selbst und fordern im Anschluss eine Rückerstattung an.
Kosten und Honorarerstattung
- Sie haben Anspruch auf Rückerstattung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Krankenkasse vergütet gesetzlich vorgeschrieben 80 % des Kassen-Tarifs (also des Betrages, den ein Kassenarzt für dieselbe Leistung erhalten würde), nicht 80 % des Rechnungsbetrages.
- Die Höhe der zu erwartenden Rückerstattung ist je Krankenkasse verschieden.
- Privatversicherung: Wenn Sie eine private ambulante Zusatzversicherung (Privatarzt-Versicherung) besitzen, übernimmt diese je nach Ihrem gewählten Tarif den verbleibenden Restbetrag bis zu 100 %.
Über das offizielle System WAH-Online kann Ihre Honorarnote nach der Bezahlung auf Wunsch elektronisch und direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse übermittelt werden. Die Rückerstattung wird automatisch auf Ihr Bankkonto überwiesen, in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Bitte beachten: Die Krankenkasse erstattet nichts zurück, wenn Sie im selben Quartal bereits einen anderen Facharzt für Psychiatrie aufgesucht haben.
Rezepte, Verordnungen und e-Card
- e-Card: Bitte bringen Sie Ihre e-Card zu jedem Termin mit.
- Rezepte: Die im Termin ausgestellten Rezepte gelten wie Kassenrezepte, e-Rezepte sind derzeit nicht möglich.
- Überweisungen: Die ausgestellten Überweisungen (z. B. für Labor, Röntgen oder MRT) werden von den jeweiligen Instituten wie gewohnt akzeptiert.